Steuernews für Mandanten
Weitere Artikel Juni 2026
-
Vollverzinsung für Umsatzsteuer BFH billigt Erhebung von Nachzahlungszinsen auf Vorsteuerberichtigungen -
Steuerfreie Aufwandsentschädigungen 2026 Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen sind im gewissen Umfang lohnsteuerfrei. -
Belegsendung mit der Steuererklärung In welchen Fällen eine unaufgeforderte Abgabe von Belegen mit der Steuererklärung sinnvoll ist -
E-Rechnungen Bundessteuerberaterkammer veröffentlicht neuen FAQ-Katalog -
Homeoffice als Betriebsstätte OECD-Musterkommentar zu den Doppelbesteuerungsabkommen -
Betriebswirtschaft: Return on Investment Standardkennzahl für mehr Betriebsrentabilität -
EU-Inc. als Gesellschaftsform EU-Inc. als neue Gesellschaftsform mit digitaler und kosteneffizienter Gründung -
Warnhinweis: Missbrauch von Wirtschaftsprüfer-Identitäten WPK empfiehlt Berufsangehörigen regelmäßige Website-Checks im Internet
Immobilien-Seminare als Werbungskosten
Werbungskosten
Vermieterinnen bzw. Vermieter können Fortbildungskosten für Seminare zu den Themen Immobilienverwaltung und steuerliche Optimierung als (vorweggenommene) Werbungskosten geltend machen. Dies hat das Sächsische Finanzgericht (FG) entschieden (Urt. v. 1.10.2025 5 K 14/25, rkr.). Im Streitfall ging es um Kosten in Höhe von € 5.900,00 für das Seminar „Immocation Steuerclass“. Es handelte sich hierbei um ein spezialisiertes Fortbildungsangebot zur Immobilienverwaltung.
Veranlassungszusammenhang
Während die Finanzverwaltung den für den Werbungskostenabzug notwendigen Veranlassungszusammenhang verneinte, verglich das FG die Aufwendungen mit denen von Steuerberatungskosten und ließ den Werbungskostenabzug zu. Fortbildungsveranstaltungen, die der Steueroptimierung von Immobilieninvestitionen dienen, seien untrennbar mit der Vermietungstätigkeit verbunden. Die Vermittlung von steuerlichen Grundlagen sei vergleichbar mit Steuerberatungskosten. Diese stellen Werbungskosten dar, soweit sie bei Ermittlung der Einkünfte anfallen.
Steuerspezifische Themen
Besonders für diesen Lehrgang war, dass dieser spezifische steuerliche Schulungsthemen wie die Berechnung von Abschreibungen, die Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Anschaffungskosten sowie die Nutzung von Kalkulationstools zur Renditeberechnung beinhaltete.
Stand: 26. Mai 2026
