Vorteils-Erstgespräch
Profitieren Sie von unserem Vorteils-Erstgespräch. Wir analysieren Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen, was wir für Sie tun können. Dann entscheiden Sie, ob wir die richtigen Partner für Sie sind.
Vorteil sichernSteuernews November 2025
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Steueränderungsgesetz 2025:
Stärkung des Gemeinnützigkeitssektors und Anhebung der Entfernungspauschalen...
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Standortfördergesetz:
Förderung privater Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare...
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Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026:
Beitragsbemessungsgrenzen steigen ab 2026 stark an
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Überstunden- und Mehrarbeitsvergütungen:
Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten
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Kapitalanlagedepot-Check zum Jahreswechsel:
Verlustverrechnungsbescheinigungen bis 15.12.2025 beantragen
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Pflichtteilsverbindlichkeiten bei beschränkter Steuerpflicht:
Seit 2025 mindern Pflichtteilsansprüche den steuerpflichtigen...
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Betriebsrenten- und Rentenpaket 2025:
Stärkung der Betriebs- und der gesetzlichen Renten
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Einspruchsstatistik 2024:
BMF Monatsbericht September 2025
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Jahresabschluss
Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Auf Grund der steuerverschärfenden Gesetzgebung klaffen die handelsrechtlichen Vorschriften immer mehr von den bilanzsteuerrechtlichen Vorgaben auseinander und zwingen zur Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz.
Die Bilanzierung wird immer stärker zu einer Optimierungsentscheidung zwischen dem Wunsch, einerseits wirtschaftliche Stärke zu demonstrieren, andererseits durch einen möglichst niedrigen Gewinn die Steuerbelastung zu reduzieren. Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe mit viel Fingerspitzengefühl und stehen auf Wunsch auch Ihrer Hausbank für ein Gespräch zur Verfügung. Dabei profitieren Sie auch von unserer über lange Jahre aufgebauten Reputation.
Bestandteil der von uns erstellten Jahresabschlüsse sind so genannte Bescheinigungen. Je nach Intensität der im Rahmen der Jahresabschlusserstellung durchgeführten Prüfungshandlungen werden die Bescheinigungen formuliert. Kreditinstitute verlangen häufig Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen. Die Spannbreite reicht von “einfachen“ Bescheinigungen für die Erstellung von Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen bis hin zu Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahekommen, da umfangreiche Prüfungshandlungen durchgeführt wurden.
