Vorteils-Erstgespräch
Profitieren Sie von unserem Vorteils-Erstgespräch. Wir analysieren Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen, was wir für Sie tun können. Dann entscheiden Sie, ob wir die richtigen Partner für Sie sind.
Vorteil sichernSteuernews Februar 2026
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Steueränderungsgesetz 2025:
Übersicht über nachträglich eingefügte Gesetzesänderungen
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Kurzarbeitergeld 2026:
Gesetzgeber verlängert Bezugsdauer abermals auf 24 Monate
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Vorlagepflichten bei Betriebsprüfung:
Offenlegung von E-Mails während einer Betriebsprüfung
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Steuererklärungspflichten:
Übermittelte E-Daten ersetzen keine Steuererklärung
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Aktivrente:
Steuerfreier Hinzuverdienst für Rentner
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Auslandsreisepauschalen 2026:
Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtung...
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Grundsteuer verfassungsgemäß:
Bundesfinanzhof zur Verfassungskonformität des Ertragswertverfahren...
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Neue Streitwertgrenzen 2026:
Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte auf €...
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Finanzbuchhaltung
Grundlage für eine ordnungsgemäße Buchhaltung ist die gewissenhafte Sammlung aller Belege Ihres Unternehmens. Neben der Erfassung der Belege sind auch die Kostenplanung, die Erfolgskontrolle mittels wichtiger Auswertungen (BWA) oder die Offene-Posten Buchführung wesentlicher Bestandteil eines optimalen betrieblichen Rechnungswesens.
Die Übernahme Ihrer Buchhaltung beinhaltet somit auch eine kurzfristige Erfolgsanalyse:
Mit Übernahme Ihrer Buchhaltung erstellen wir für Sie ein umfassendes Reporting. Dieses Controlling-Reporting ermöglicht Ihnen einen Überblick u.a. über die Entwicklung Ihrer Erträge und Aufwendungen. Diese Analysen geben Ihnen Aufschluss über die Finanzsituation und die Liquiditätslage Ihres Unternehmens, so dass Sie rechtzeitig notwendige Maßnahmen ergreifen zu können.
Wir passen den Umfang des Rechnungswesens an Ihr Unternehmen und die jeweilige Gewinnermittlungsart an:
Ob Einnahmen/Überschuss-Rechner oder Bilanzierer, die Organisation des Rechnungswesens richtet sich nach den besonderen Bedürfnissen Ihres Unternehmens unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit einer ganz oder teilweisen Selbstübernahme Ihrer Buchhaltungsagenden:
In diesem Fall beraten wir Sie gerne bei der Auswahl einer geeigneten und mit unseren Systemen kompatiblen Buchhaltungs-Software mit entsprechender Schnittstelle zur kostengünstigen und schnellen Übernahme Ihrer Daten. Wir bieten Ihnen darüber hinaus die Schulung Ihres Buchhaltungspersonals an und informieren Sie über aktuelle und wichtige Änderungen aus dem Steuer- und Handelsrecht.
Im Leistungsfeld „Buchhaltung“ bieten wir Ihnen folgende Services an:
- Kontierung der laufenden Geschäftsfälle und EDV-gerechte Erfassung
- Laufende Abstimmung der Konten
- Verwaltung von offenen Posten von Kunden und Lieferanten
- Organisation des Rechnungswesens
- Informationen über Ihren Geschäftsverlauf
- Erstellen von kurzfristigen Erfolgsrechnungen
