Vorteils-Erstgespräch
Profitieren Sie von unserem Vorteils-Erstgespräch. Wir analysieren Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen, was wir für Sie tun können. Dann entscheiden Sie, ob wir die richtigen Partner für Sie sind.
Vorteil sichernSteuernews Juli 2024
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Jahressteuergesetz 2024:
BMF veröffentlicht 243-seitigen Referentenentwurf für umfassende... Artikel lesen
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Betriebsveranstaltungen:
Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltung auch bei nur... Artikel lesen
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Unrichtiger Steuerausweis:
Neue EuGH-Rechtsprechung zur unrichtig ausgewiesenen Umsatzsteue... Artikel lesen
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Verbindliche Auskünfte vom Finanzamt:
Verbindliche Auskünfte vom Finanzamt einholen Artikel lesen
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Ferienjobs:
Tipps für die richtige sozialversicherungsrechtliche Beurteilun... Artikel lesen
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Initiative FASTER:
EU-Rat macht Weg frei für ein schnelleres Verfahren zur Entlastung... Artikel lesen
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Doppelte Haushaltsführung:
Fahrzeit von etwa einer Autostunde zumutbar Artikel lesen
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Buchführungsdaten-Schnittstelle:
Diskussionsentwurf für neue Buchführungsdatenschnittstellenverordnun... Artikel lesen
Jahresabschluss
Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Auf Grund der steuerverschärfenden Gesetzgebung klaffen die handelsrechtlichen Vorschriften immer mehr von den bilanzsteuerrechtlichen Vorgaben auseinander und zwingen zur Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz.
Die Bilanzierung wird immer stärker zu einer Optimierungsentscheidung zwischen dem Wunsch, einerseits wirtschaftliche Stärke zu demonstrieren, andererseits durch einen möglichst niedrigen Gewinn die Steuerbelastung zu reduzieren. Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe mit viel Fingerspitzengefühl und stehen auf Wunsch auch Ihrer Hausbank für ein Gespräch zur Verfügung. Dabei profitieren Sie auch von unserer über lange Jahre aufgebauten Reputation.
Bestandteil der von uns erstellten Jahresabschlüsse sind so genannte Bescheinigungen. Je nach Intensität der im Rahmen der Jahresabschlusserstellung durchgeführten Prüfungshandlungen werden die Bescheinigungen formuliert. Kreditinstitute verlangen häufig Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen. Die Spannbreite reicht von “einfachen“ Bescheinigungen für die Erstellung von Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen bis hin zu Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahekommen, da umfangreiche Prüfungshandlungen durchgeführt wurden.