Vorteils-Erstgespräch
Profitieren Sie von unserem Vorteils-Erstgespräch. Wir analysieren Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen, was wir für Sie tun können. Dann entscheiden Sie, ob wir die richtigen Partner für Sie sind.
Vorteil sichernSteuernews Februar 2023
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Immobilienabschreibungen ab 2023:
Abschreibungssätze für ab dem 1.1.2023 fertiggestellte Immobilien... Artikel lesen
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Bürgergeld ab 2023:
Was das neue Bürgergeld Arbeitssuchenden bringt Artikel lesen
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Grundbesitzbewertung für Erbschaft- und Schenkungsteuer ab 2023:
Anpassung der Grundstücksbewertungsverfahren an die Immobilienwertermittlungsverordnun... Artikel lesen
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Auslandspauschalen 2023:
Die Finanzverwaltung hat für 2023 neue Auslandspauschalen veröffentlich... Artikel lesen
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Steuerpflicht der Gas-/Wärmepreisbremse:
Besteuerung der Energiehilfen neu geregelt Artikel lesen
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Nachweis eines niedrigeren Grundbesitzwertes:
Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts bei Erwerb von Immobilienvermöge... Artikel lesen
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Steuerermäßigungen für energetische Sanierungsmaßnahmen:
Seit Jahresbeginn keine Steuerförderung für Gasheizungen Artikel lesen
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CO2-Steuer:
Vermieter müssen sich ab dem Jahr 2023 an der CO2-Steuer beteilige... Artikel lesen
Jahresabschluss
Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Auf Grund der steuerverschärfenden Gesetzgebung klaffen die handelsrechtlichen Vorschriften immer mehr von den bilanzsteuerrechtlichen Vorgaben auseinander und zwingen zur Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz.
Die Bilanzierung wird immer stärker zu einer Optimierungsentscheidung zwischen dem Wunsch, einerseits wirtschaftliche Stärke zu demonstrieren, andererseits durch einen möglichst niedrigen Gewinn die Steuerbelastung zu reduzieren. Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe mit viel Fingerspitzengefühl und stehen auf Wunsch auch Ihrer Hausbank für ein Gespräch zur Verfügung. Dabei profitieren Sie auch von unserer über lange Jahre aufgebauten Reputation.
Bestandteil der von uns erstellten Jahresabschlüsse sind so genannte Bescheinigungen. Je nach Intensität der im Rahmen der Jahresabschlusserstellung durchgeführten Prüfungshandlungen werden die Bescheinigungen formuliert. Kreditinstitute verlangen häufig Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen. Die Spannbreite reicht von “einfachen“ Bescheinigungen für die Erstellung von Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen bis hin zu Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahekommen, da umfangreiche Prüfungshandlungen durchgeführt wurden.