Vorteils-Erstgespräch
Profitieren Sie von unserem Vorteils-Erstgespräch. Wir analysieren Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen, was wir für Sie tun können. Dann entscheiden Sie, ob wir die richtigen Partner für Sie sind.
Vorteil sichernSteuernews Februar 2026
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Steueränderungsgesetz 2025:
Übersicht über nachträglich eingefügte Gesetzesänderungen
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Kurzarbeitergeld 2026:
Gesetzgeber verlängert Bezugsdauer abermals auf 24 Monate
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Vorlagepflichten bei Betriebsprüfung:
Offenlegung von E-Mails während einer Betriebsprüfung
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Steuererklärungspflichten:
Übermittelte E-Daten ersetzen keine Steuererklärung
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Aktivrente:
Steuerfreier Hinzuverdienst für Rentner
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Auslandsreisepauschalen 2026:
Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtung...
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Grundsteuer verfassungsgemäß:
Bundesfinanzhof zur Verfassungskonformität des Ertragswertverfahren...
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Neue Streitwertgrenzen 2026:
Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte auf €...
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Jahresabschluss
Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Auf Grund der steuerverschärfenden Gesetzgebung klaffen die handelsrechtlichen Vorschriften immer mehr von den bilanzsteuerrechtlichen Vorgaben auseinander und zwingen zur Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz.
Die Bilanzierung wird immer stärker zu einer Optimierungsentscheidung zwischen dem Wunsch, einerseits wirtschaftliche Stärke zu demonstrieren, andererseits durch einen möglichst niedrigen Gewinn die Steuerbelastung zu reduzieren. Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe mit viel Fingerspitzengefühl und stehen auf Wunsch auch Ihrer Hausbank für ein Gespräch zur Verfügung. Dabei profitieren Sie auch von unserer über lange Jahre aufgebauten Reputation.
Bestandteil der von uns erstellten Jahresabschlüsse sind so genannte Bescheinigungen. Je nach Intensität der im Rahmen der Jahresabschlusserstellung durchgeführten Prüfungshandlungen werden die Bescheinigungen formuliert. Kreditinstitute verlangen häufig Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen. Die Spannbreite reicht von “einfachen“ Bescheinigungen für die Erstellung von Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen bis hin zu Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahekommen, da umfangreiche Prüfungshandlungen durchgeführt wurden.
